FAQ

FAQ:

Für die Erstellung eines fundierten Verkehrswertgutachtens für Immobilien werden im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baubeschreibung
  • Baugenehmigung
  • Bauzeichnungen, inklusive Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
  • Flächen- und Raumberechnungen (einschließlich Kubaturberechnung und Bruttogrundfläche)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Amtlicher Lageplan
  • Übersicht über wesentliche Schäden, Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre
  • Energieausweis

Bei Renditeimmobilien, wie Wohnungs- und Teileigentum in Mehrfamilienhäusern, werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Mietverträge oder Mietzahlungsaufstellung
  • Teilungserklärung
  • Aktuelle Beschlusssammlung der Eigentümerversammlung (die letzten drei Protokolle)
  • Höhe der Instandhaltungsrücklagen und des Hausgelds

Gegebenenfalls wird auch eine notarielle Beurkundung über Nießbrauch/Wohnrecht oder einen Erbbaurechtsvertrag benötigen.

Falls Ihnen einige der Unterlagen nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzusehen und zu beschaffen.

Wenn Sie die Dokumente nicht haben oder selbst beschaffen können, übernehme ich dies gerne für Sie, sofern Sie mir eine entsprechende Vollmacht erteilen. Die Anträge sind im Festpreis enthalten. Lediglich die Auslagen, die von den Behörden in Rechnung gestellt werden, werden weiter berechnet.

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir die folgenden Fragen, um festzustellen, welche Dokumente für die Erstellung Ihres Verkehrswertgutachtens erforderlich sind:

  1. Anlass: Warum benötigen Sie das Gutachten? Handelt es sich um einen Erbfall, eine Scheidung, eine Schenkung, einen Gerichtsprozess, eine Zwangsversteigerung, eine Finanzierung, eine Angelegenheit mit dem Finanzamt, einen Kauf oder Verkauf oder um die Bilanzierung von Anlagevermögen gemäß HGB?
  2. Objekttyp: Um welche Art von Immobilie handelt es sich? Ist es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus, ein Gewerbeobjekt, eine Betreiberimmobilie, eine Managementimmobilie usw.?
  3. Haushalte: Wie viele Wohneinheiten gibt es in der Immobilie?
  4. Standort: Wo befindet sich die Immobilie?
  5. Rechtslage: Müssen Rechte von Dritten bewertet werden, die im Grundbuch eingetragen sind? Gibt es Baulasten wie z. B. ein Wegerecht? Sind Altlasten im Altlastenverdachtskataster dokumentiert?
  6. Baurecht: Welche baurechtlichen Bestimmungen gelten für das Grundstück? Ist eine Bebauung gemäß Bebauungsplan (§30), Planungsaufstellung (§33), Umgebungsbebauung (§34) oder Bauen im Außenbereich (§35) des Baugesetzbuches möglich?
  7. Anzahl der zu bewertenden Stichtage: Welcher Stichtag ist gemäß ImmoWertV relevant? Der Wertermittlungsstichtag bezieht sich auf den Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht und ist entscheidend für die Marktsituation.

Falls erforderlich, beantrage ich alle notwendigen Unterlagen für Sie. Die Anträge sind im Festpreis enthalten. Sie tragen lediglich die anfallenden Auslagen.

Ein seriöser Sachverständiger begutachtet eine Immobilie und ihren Zustand gewissenhaft im Rahmen einer gründlichen Besichtigung vor Ort. Dabei werden verschiedene Wertfaktoren wie die Bausubstanz, Böden, Türen, Fenster, Heizung und andere relevante Aspekte sorgfältig geprüft.

Zusätzlich werden aktuelle Daten des Gutachterausschusses sowie die Gebäudedaten berücksichtigt und Anpassungen entsprechend der aktuellen Situation auf dem Grundstücksmarkt vorgenommen. Das Verkehrswertgutachten wird abschließend durch die lokale Fachkenntnis und die umfangreiche Expertise des Gutachters erstellt.

Je nach Art der zu bewertenden Immobilie wird eines der drei gesetzeskonformen Verfahren zur Immobilienbewertung angewendet. Bei Renditeimmobilien wird das Ertragswertverfahren verwendet, während bei selbstbewohnten Objekten, insbesondere bei Einfamilienhäusern, vorzugsweise das Sachwertverfahren zum Einsatz kommt. Parallel dazu wird meist eine Berechnung mit dem Vergleichswertverfahren durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Wertermittlung durch verschiedene Verfahren abgesichert ist, und nicht zu weit von der tatsächlichen Realität abweicht.

Seit 2009 haben Sachverständige die Möglichkeit, ihre Honorare frei zu verhandeln. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr, sich an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu halten. Der Bundesverband für Sachverständige (BVS) hat eine Honorarrichtlinie veröffentlicht. Einige Sachverständige orientieren sich bei der Festlegung ihrer Honorare an dieser Richtlinie, doch sie ist nicht verbindlich.

Im Allgemeinen verdienen geprüfte Sachverständige in etwa 180,- € pro Stunde.

Für einfache Grundstücke und Wohnimmobilien sollten Sie daher mit einem Preis ab 2.500,- € für ein Verkehrswertgutachten rechnen. Komplexere Immobilien wie Gewerbeimmobilien oder Immobilien mit Belastungen durch Rechte von Dritten (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht, Leitungsrecht, Wegerecht und Erbbaurecht) erfordern mehr Zeit und können daher auch teurer sein.

Ich biete Ihnen Ihr Verkehrswertgutachten zum Festpreis an. Das bedeutet, dass Sie von Anfang an volle Kostentransparenz und Planungssicherheit haben. Sollte sich während der Erstellung des Verkehrswertgutachtens herausstellen, dass der Prozess komplexer ist als ursprünglich angenommen, ändert sich der Preis für Sie nicht.

Die Gültigkeitsdauer eines Immobiliengutachtens kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keine festgelegte standardisierte Gültigkeitsdauer für Immobiliengutachten.

In einigen Fällen kann ein Immobiliengutachten für einen begrenzten Zeitraum gültig sein, beispielsweise wenn es für eine bestimmte Transaktion wie den Verkauf oder die Finanzierung einer Immobilie erstellt wurde. In solchen Fällen beträgt die Gültigkeitsdauer normalerweise mehrere Monate bis zu einem Jahr. In der Regel werden aktualisierte Daten, wie z.B. Bodenrichtwerte, vom Gutachterausschuss jährlich veröffentlicht.

Für andere Zwecke wie steuerliche Bewertungen, Erbschaftsregelungen oder langfristige Planungen kann ein Immobiliengutachten länger gültig sein. In solchen Fällen ist es jedoch üblich, dass das Gutachten regelmäßig aktualisiert wird, um Veränderungen auf dem Immobilienmarkt und in den Umständen der Immobilie angemessen zu berücksichtigen.