Leistungen

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Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien ist eine kostengünstige Möglichkeit, den Wert einer Immobilie von Sachverständigen feststellen zu lassen. Dies ist insbesondere bei folgenden Anlässen sinnvoll:

  • Kauf- und/oder Verkaufsabsichten
  • Vermögensübersichten
  • Scheidungsverfahren

  • Erbangelegenheiten
  • Schenkungen

Im Gegensatz zu einem umfangreicheren Verkehrswertgutachten enthält ein Kurzgutachten in der Regel keine ausführliche Objektbeschreibung, Beschreibung der Makro- und Mikrolage oder eine Bilddokumentation.

Einträge von Rechten und Pflichten (wie z. B. Wohnrecht) oder Einträge in der Denkmalliste werden im Kurzgutachten berücksichtigt, jedoch nicht detailliert beschrieben.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien ist eine kostengünstige Möglichkeit, den Wert einer Immobilie von Sachverständigen feststellen zu lassen. Dies ist insbesondere bei folgenden Anlässen sinnvoll:

  • Kauf- und/oder Verkaufsabsichten
  • Vermögensübersichten
  • Scheidungsverfahren
  • Erbangelegenheiten
  • Schenkungen

Im Gegensatz zu einem umfangreicheren Verkehrswertgutachten enthält ein Kurzgutachten in der Regel keine ausführliche Objektbeschreibung, Beschreibung der Makro- und Mikrolage oder eine Bilddokumentation. Einträge von Rechten und Pflichten (wie z. B. Wohnrecht) oder Einträge in der Denkmalliste werden im Kurzgutachten berücksichtigt, jedoch nicht detailliert beschrieben.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien ist eine kostengünstige Möglichkeit, den Wert einer Immobilie von Sachverständigen feststellen zu lassen. Dies ist insbesondere bei folgenden Anlässen sinnvoll:

  • Kauf- und/oder Verkaufsabsichten
  • Vermögensübersicht

  • Scheidung

  • Erbangelegenheiten
  • Schenkungen

Im Gegensatz zu einem umfangreicheren Verkehrswertgutachten enthält ein Kurzgutachten in der Regel keine ausführliche Objektbeschreibung, Beschreibung der Makro- und Mikrolage oder eine Bilddokumentation. Einträge von Rechten und Pflichten (wie z. B. Wohnrecht) oder Einträge in der Denkmalliste werden im Kurzgutachten berücksichtigt, jedoch nicht detailliert beschrieben.

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB ist der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter normalen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann, also der aktuelle Marktwert einer Immobilie. Ein Verkehrswertgutachten gemäß
§ 194 BauGB wird nach den Maßstäben der ImmoWertV erstellt. Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen, einschließlich Zwangsversteigerungen
  • Angelegenheiten des Nachlassgerichts oder Betreuungsgerichts
  • Überhöhte Werte vom Finanzamt festgesetzt
  • Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen
  • Finanzwirtschaftliche Zwecke wie die Bilanzierung gemäß HGB

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB ist der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter normalen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann, also der aktuelle Marktwert einer Immobilie. Ein Verkehrswertgutachten gemäß
§ 194 BauGB wird nach den Maßstäben der ImmoWertV erstellt. Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen, einschließlich Zwangsversteigerungen
  • Angelegenheiten des Nachlassgerichts oder Betreuungsgerichts
  • Überhöhte Werte vom Finanzamt festgesetzt
  • Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen
  • Finanzwirtschaftliche Zwecke wie die Bilanzierung gemäß HGB

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB ist der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter normalen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann, also der aktuelle Marktwert einer Immobilie. Ein Verkehrswertgutachten gemäß
§ 194 BauGB wird nach den Maßstäben der ImmoWertV erstellt. Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen, einschließlich Zwangsversteigerungen
  • Angelegenheiten des Nachlassgerichts oder Betreuungsgerichts
  • Überhöhte Werte vom Finanzamt festgesetzt
  • Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen
  • Finanzwirtschaftliche Zwecke wie die Bilanzierung gemäß HGB

Beleihungswertgutachten

Um ihre Leistungen garantieren zu können, erwarten Banken, Versicherungen oder Finanzvermittler Sicherheiten. Hierfür werden oft Immobilien herangezogen, die mittels eines Markt- und Beleihungswertgutachtens auf Werthaltigkeit geprüft werden.

  • Erfüllen hypothekarische Vorschriften zur Beleihung nach PfandBG

  • Dienen als Entscheidungsgrundlage für Finanzierungen mit Fremdkapitaleinsatz

Beleihungswertgutachten umfassen:

  • Eine detaillierte Gebäudebeschreibung mit Beurteilung
  • Ermittlung des Marktwertes
  • Beleihungswertvorschlag nach §16 PfandBG
  • Ausführungen bezüglich Vermietung und der weiteren Verwertbarkeit von Immobilien
  • Aussagen über Pfandbrieffähigkeit

Beleihungswertgutachten

Um ihre Leistungen garantieren zu können, erwarten Banken, Versicherungen oder Finanzvermittler Sicherheiten. Hierfür werden oft Immobilien herangezogen, die mittels eines Markt- und Beleihungswertgutachtens auf Werthaltigkeit geprüft werden.

  • Erfüllen hypothekarische Vorschriften zur Beleihung nach PfandBG
  • Dienen als Entscheidungsgrundlage für Finanzierungen mit Fremdkapitaleinsatz

BELEIHUNGSWERTGUTACHTEN UMFASSEN:

  • Eine detaillierte Gebäudebeschreibung mit Beurteilung
  • Ermittlung des Marktwertes
  • Beleihungswertvorschlag nach §16 PfandBG
  • Ausführungen bezüglich Vermietung und der weiteren Verwertbarkeit von Immobilien
  • Aussagen über Pfandbrieffähigkeit

Beleihungswertgutachten

Um ihre Leistungen garantieren zu können, erwarten Banken, Versicherungen oder Finanzvermittler Sicherheiten. Hierfür werden oft Immobilien herangezogen, die mittels eines Markt- und Beleihungswertgutachtens auf Werthaltigkeit geprüft werden.

  • Erfüllen hypothekarische Vorschriften zur Beleihung nach PfandBG
  • Dienen als Entscheidungsgrundlage für Finanzierungen mit Fremdkapitaleinsatz

Beleihungswertgutachten umfassen:

  • Eine detaillierte Gebäudebeschreibung mit Beurteilung
  • Ermittlung des Marktwertes
  • Beleihungswertvorschlag nach §16 PfandBG
  • Ausführungen bezüglich Vermietung und der weiteren Verwertbarkeit von Immobilien
  • Aussagen über Pfandbrieffähigkeit

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