Kurzgutachten vs. Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten vs. Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten vs. Verkehrswertgutachten
Welches ist das richtige für Sie?
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten ist geeignet, wenn es um private Angelegenheiten wie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, außergerichtliche Einigungen in Bezug auf Erbschaft oder Scheidung, oder die Vermögensplanung geht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass ein Kurzgutachten vor Gericht und bei Behörden keine rechtliche Gültigkeit hat.
Handelt es sich also um gerichtliche Angelegenheiten oder sind Behörden involviert, ist ein großes Verkehrswertgutachten zwingend erforderlich. Bei einem Verkehrswertgutachten können Sie im Allgemeinen eine umfangreichere Beschreibung und eine gründlichere Darstellung erwarten.
VOLLGUTACHTEN
= Verkehrswertgutachten
= Marktwertgutachten
Anlässe

Scheidung

Erbschaft

Zwangs-
versteigerung
Besonderheit:
Zugelassen vor Gericht & bei Behörden
Dauer
ca. 4 Wochen
Umfang
30 – 50 Seiten
Kosten
ab 2.500,- €






