Preise

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Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – wird in der HOAI die Bestimmung des Honorars für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken nicht mehr geregelt. Der bis zum 17. August 2009 für diese Leistung maßgebliche § 34 HOAI wurde ersatzlos gestrichen.

Das Honorar für Immobilienbewertungen kann deshalb seit dem 18. August 2009 nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für Dienst- und Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei ausgehandelt werden. Die Vereinbarung von Zeit- und Pauschalhonoraren ist ebenso zulässig, wie die Vereinbarung eines Honorars, das sich auf der Grundlage einer Honorarliste ermitteln lässt.

Bitte beachten Sie aber, dass zu den Richtpreisen aus Honorarlisten noch weitere Kosten dazu kommen. Oftmals klingen die kostengünstigen Angebote für Immobiliengutachten verlockend. Spätestens bei der Rechnungsstellung dann aber der Schock – es ist viel teurer geworden als erwartet!

Um Ihnen diese Sorge abzunehmen, biete ich Ihnen Ihr Kurzgutachten/Verkehrswertgutachten zum Festpreis an.

Das bedeutet, dass Sie von Anfang an volle Kostentransparenz und Planungssicherheit haben. Sollte sich während der Bearbeitung des Verkehrswertgutachtens herausstellen, dass der Prozess komplexer ist als ursprünglich angenommen, ändert sich der Preis für Sie nicht.
Für ein Verkehrswertgutachten werden 1,2% des Immobilienwerts in Rechnung gestellt. Bei einer höheren Schwierigkeitsstufe, beispielsweise aufgrund eines erhöhten Rechercheaufwands, einer unklaren Rechtslage oder fehlender Unterlagen, belaufen sich die Kosten auf 1,5% des Immobilienwerts.
Das Mindesthonorar beträgt hierbei 2.500,- €.

Für die Erstellung eines Kurzgutachtens wird ein Pauschalpreis von 1.200,- € berechnet.

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Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – wird in der HOAI die Bestimmung des Honorars für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken nicht mehr geregelt. Der bis zum 17. August 2009 für diese Leistung maßgebliche § 34 HOAI wurde ersatzlos gestrichen.

Das Honorar für Immobilienbewertungen kann deshalb seit dem 18. August 2009 nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für Dienst- und Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei ausgehandelt werden. Die Vereinbarung von Zeit- und Pauschalhonoraren ist ebenso zulässig, wie die Vereinbarung eines Honorars, das sich auf der Grundlage einer Honorarliste ermitteln lässt.

Bitte beachten Sie aber, dass zu den Richtpreisen aus Honorarlisten noch weitere Kosten dazu kommen. Oftmals klingen die günstigen Angebote für Immobiliengutachten verlockend. Spätestens bei der Rechnungsstellung dann aber der Schock – es ist viel teurer geworden als erwartet!

Um Ihnen diese Sorge abzunehmen, habe ich beschlossen, pauschal abzurechnen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass genau der Betrag berechnet wird, der vereinbart wurde.

Für ein Verkehrswertgutachten werden 1,2% des Immobilienwerts in Rechnung gestellt.

Bei einer höheren Schwierigkeitsstufe (z.B. höherer Rechercheaufwand, unklare Rechtslage, fehlende Unterlagen, etc.) 1,5% des Immobilienwerts. Das Mindesthonorar beträgt 2.500,- €.

Bei der Erstellung eines Kurzgutachtens beträgt der Pauschalpreis 1.200,- €

Preise

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – wird in der HOAI die Bestimmung des Honorars für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken nicht mehr geregelt. Der bis zum 17. August 2009 für diese Leistung maßgebliche § 34 HOAI wurde ersatzlos gestrichen.

Das Honorar für Immobilienbewertungen kann deshalb seit dem 18. August 2009 nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für Dienst- und Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei ausgehandelt werden. Die Vereinbarung von Zeit- und Pauschalhonoraren ist ebenso zulässig, wie die Vereinbarung eines Honorars, das sich auf der Grundlage einer Honorarliste ermitteln lässt.
Bitte beachten Sie aber, dass zu den Richtpreisen aus Honorarlisten noch weitere Kosten dazu kommen. Oftmals klingen die kostengünstigen Angebote für Immobiliengutachten verlockend. Spätestens bei der Rechnungsstellung dann aber der Schock – es ist viel teurer geworden als erwartet!

Um Ihnen diese Sorge abzunehmen, biete ich Ihnen Ihr Kurzgutachten/Verkehrswertgutachten zum Festpreis an.

Das bedeutet, dass Sie von Anfang an volle Kostentransparenz und Planungssicherheit haben. Sollte sich während der Bearbeitung des Verkehrswertgutachtens herausstellen, dass der Prozess komplexer ist als ursprünglich angenommen, ändert sich der Preis für Sie nicht.
Für ein Verkehrswertgutachten werden 1,2% des Immobilienwerts in Rechnung gestellt. Bei einer höheren Schwierigkeitsstufe, beispielsweise aufgrund eines erhöhten Rechercheaufwands, einer unklaren Rechtslage oder fehlender Unterlagen, belaufen sich die Kosten auf 1,5% des Immobilienwerts.
Das Mindesthonorar beträgt hierbei 2.500,- €.

Für die Erstellung eines Kurzgutachtens wird ein Pauschalpreis von 1.200,- € berechnet.

Preistabelle Immowert Brückner

Details für die Ermittlung

Kurzgutachten

Großes Verkehrswertgutachten

Unterschrift und Gutachterstempel Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Objektbesichtigung Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Immobilienwertermittlungsverordnung Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Belastungen & Rechte Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Sachwert Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Ertragswert Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Vergleichswert Nicht vorhanden Teilweise vorhanden
Anzahl verwendeter Verfahren 2 2-3
Ausführliche Berechnungen Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Ausführliche textliche Ausarbeitung Nicht vorhanden Vollständig vorhanden
Erstellung von Objektbildern Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Gesamter Umfang an Seiten 10-30 30-50
Belastbarkeit vor Gericht und Finanzamt Nicht vorhanden Vollständig vorhanden
Preise

Ab 1.200,-

Ab 2.500,-

Details für die Ermittlung

Kurzgutachten

Großes Verkehrswertgutachten

Unterschrift und Gutachterstempel Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Objektbesichtigung Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Immobilienwertermittlungsverordnung Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Belastungen & Rechte Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Sachwert Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Ertragswert Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Vergleichswert Nicht vorhanden Teilweise vorhanden
Anzahl verwendeter Verfahren 2 2-3
Ausführliche Berechnungen Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Ausführliche textliche Ausarbeitung Nicht vorhanden Vollständig vorhanden
Erstellung von Objektbildern Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Gesamter Umfang an Seiten 10-30 30-50
Belastbarkeit vor Gericht und Finanzamt Nicht vorhanden Vollständig vorhanden
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Ab 1.200,-

Ab 2.500,-

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Details für die Ermittlung

Kurzgutachten

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Unterschrift und Gutachterstempel Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Objektbesichtigung Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Immobilienwertermittlungsverordnung Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Belastungen & Rechte Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Sachwert Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Ertragswert Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Vergleichswert Nicht vorhanden Teilweise vorhanden
Anzahl verwendeter Verfahren 2 2-3
Ausführliche Berechnungen Vollständig vorhanden Vollständig vorhanden
Ausführliche textliche Ausarbeitung Nicht vorhanden Vollständig vorhanden
Erstellung von Objektbildern Teilweise vorhanden Vollständig vorhanden
Gesamter Umfang an Seiten 10-30 30-50
Belastbarkeit vor Gericht und Finanzamt Nicht vorhanden Vollständig vorhanden
Preise

Ab 1.200,-

Ab 2.500,-